URL: www.jugendhilfeverbund-st-elisabeth-fulda.de/ueber-uns/heimrat/mitwirkungsrechte-junger-menschen
Stand: 03.05.2022

Mitreden & Mitgestalten

Mitwirkungsrechte junger Menschen

  • Entfaltung der Persönlichkeit: Jeder Mensch ist einzigartig, wichtig und "unverwechselwunderbar". In der Wohngruppe geht es vor allem darum, dich dabei zu unterstützen, deinen eigenen Weg zu finden. Die Betreuer sind dir dabei behilflich. Du darfst Fehler machen und es ist wichtig, dass du eine eigene Meinung entwickelst.
  • Unantastbarkeit der Würde des Menschen: Du darfst nicht besser oder schlechter behandelt werden, weil Du ein Junge oder ein Mädchen bist, eine andere Hautfarbe hast aus einem anderen Land kommst, eine andere Sprache sprichst oder einen anderen Glauben hast. Das bedeutet natürlich auch, dass Du niemanden beleidigen, bedrohen oder unterdrücken darfst.
  • Recht auf Bildung: Du hast ein Recht darauf, im schulischen, beruflichen und im Freizeitbereich gefördert zu werden. Du sollst die Möglichkeit erhalten, deine Talente herauszufinden (Musik, Sport, Kunst, Tanzen oder etwas Anderes). Deine Betreuer können dich dabei unterstützen.
  • Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit: Du darfst nicht zu religiösen Handlungen und Übungen gezwungen werden. Du darfst deinen Glauben frei leben. Mit 14 Jahren kannst du alleine über deine Religionszugehörigkeit entscheiden.
  • Recht auf Informationen und freie Meinungsäußerung: Du darfst deine Meinung frei äußern. Wenn dich etwas stört, kannst du es offen sagen. Du hast das Recht über Dinge, die dich betreffen, informiert zu werden. Es ist wichtig, dass Du die Möglichkeit erhältst, dir Informationen zu beschaffen (Bücher, Zeitung, TV und Internet).
  • Recht auf Wahrung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses: Du hast das Recht zu entscheiden, wer Deine SMS, Briefe oder E-Mails lesen und deine Telefonate mithören darf. Briefe, die du schreibst, dürfen auch geheim bleiben.
  • Recht auf Eigentum: Du hast das Recht eigene Sachen zu besitzen. Du alleine darfst entscheiden, wer sie benutzen darf oder was mit ihnen geschehen soll. Zudem muss es eine Möglichkeit geben, wo du wichtige Dinge von dir einschließen kannst. Dein Taschengeld ist nur für dich bestimmt. Wenn du allerdings einen Schaden verursacht hast, kann es sein, dass du ein Teil deines Taschengeldes dafür verwenden musst.
  • Selbständigkeit und Selbstverantwortung: Entscheidungen, die dich betreffen, kannst du mitbestimmen (Freizeit, Freunde, Gestaltung des Zimmers, etc.). Auch wenn du mal Zeit für dich brauchst ist das ok. In welchem Bereich du noch Unterstützung durch die Betreuer benötigst, kannst Du entscheiden.
  • Interessenvertretung: Du hast das Recht, dich für die Einhaltung deiner Rechte und die der anderen Kinder und Jugendlichen einzusetzen. Im Jugendhilfeverbund St. Elisabeth kannst du dies z.B. in Einzel- oder Gruppengesprächen. Vielleicht wirst du zum Gruppensprecher gewählt und hast Lust im Kinder- und Jugendrat mitzuarbeiten.
  • Petitionsrecht: Bei Nichteinhaltung deiner Rechte kannst du dich beschweren. Wie und wo du dich beschweren kannst, findest Du unter dem Punkt Nummer 8 in dieser Broschüre.

Hier kannst du nochmal genauer nachlesen: Grundrechte und Heimerziehung (Quelle: Hessisches Sozialministerium)

Copyright: © caritas  2023