Inobhutnahmegruppen
Der Jugendhilfeverbund verfügt derzeit über zwei Inobhutnahmegruppen, in denen Kinder und Jugendliche in der Regel zwischen 3 und 17 Jahren kurzfristig, rund um die Uhr, aufgenommen und betreut werden. Eine Aufnahme kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und hat immer die Gefahrenabwehr und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zum Ziel. Die Aufnahme wird in der Regel durch das Jugendamt veranlasst. Rechtsgrundlage bildet die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII.
Während des zeitlich begrenzten, vorübergehenden Aufenthalts in unseren Inobhutnahmegruppen wird den Minderjährigen durch eine intensive pädagogische Betreuung Hilfestellung bei der der Bewältigung von Krisen und Notsituationen gegeben. Zentraler Bestandteil und Fokus der Inobhutnahme ist in der Regel die weitere Perspektivenklärung mit dem Kind oder Jugendlichen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt und nach Möglichkeit mit den Sorgeberechtigten.