Sozialpädagogisch betreutes Einzelwohnen (SBE)
Das SBE versteht sich als eine "Hilfe zur Selbsthilfe", bei der eine pädagogische Fachkraft beratend, begleitend und unterstützend tätig wird. Das Betreuungsangebot richtet sich an junge Menschen, die aus dem stationären Bereich der Einrichtung in die Verselbständigung wechseln und an junge Menschen, die direkt aus dem Elternhaus oder einer anderen Einrichtung in die weitere Verselbständigung gehen.
Ziel ist es, dass der junge Mensch in die Lage versetzt wird, den Alltag und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben und Verpflichtung strukturieren zu können. Er soll befähigt werden, den Haushalt in grundlegenden Abläufen organisieren zu können. Die emotionalen und sozialen Fähigkeiten des jungen Menschen sowie die Erarbeitung von konstruktiven Konfliktlösungsmustern sollen gefördert werden. Der Lebensunterhalt soll durch eine berufliche Tätigkeit sichergestellt werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme des jungen Menschen an und kann das familiäre und soziale Umfeld mit einbeziehen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit des Kindes oder Jugendlichen. Die Kosten der Hilfe werden vom zuständigen Jugendamt getragen.
Das SBE unterstützt den jungen Menschen, eigene Fähigkeiten zu erkennen und neue Lösungswege auszuprobieren, um sie für eine Veränderung der Situation zu nutzen. Die Unterstützung erfolgt z. B. durch praktische Hilfe bei Kontakten mit Schule, Ämtern oder Arbeitgeber und beraterische Hilfe in der Freizeitgestaltung, Konfliktbewältigung, persönlichen Problemen, usw.