Begleitetes Familienwohnen
Der Jugendhilfeverbund St. Elisabeth bietet flexible Betreuungs- und Unterstützungsangebote mit Unterkunftsoptionen für Eltern(teile) mit einem oder mehreren Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Diese sind z. B. massive Auffälligkeiten des Sozialverhaltens oder Entwicklungsbeeinträchtigungen der Kinder, Verwahrlosung und/oder Vernachlässigung, eine drohende Herausnahme der Kinder auf Grund von Kindeswohlgefährdung oder drohende Obdachlosigkeit. Die Eltern(teile) benötigen angesichts ihrer aktuellen Lebensumstände Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme.
Für die passgenaue, bedarfsorientierte Hilfe des begleiteten Familienwohnens steht dem Jugendhilfeverbund St. Elisabeth Wohnraum an verschiedenen Standorten zur Verfügung. Den Eltern(teilen) mit ihren Kindern wird eine geeignete Trägerwohnung bis zum Ende der Maßnahme bereitgestellt.
In enger Abstimmung mit dem fallzuständigen Jugendamt, der Familie und dem Hilfeträger werden vor Beginn der Maßnahme Ziele der Hilfe formuliert, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden und einer dynamischen Anpassung unterliegen.
Mögliche Ziele können sein:
• Erhaltung oder Wiederherstellung des Familienzusammenlebens
• Wiederherstellung bzw. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
• Gelingende Alltagsorganisation und Tagesstruktur
Die Hilfe kann von mehreren Wochen bis zu zwei Jahren angelegt sein. Sie gliedert sich im Idealfall
in vier Phasen unterschiedlicher Betreuungsintensität.
1. Entscheidungsphase
In dieser Phase findet die Information und die Motivationsabklärung mit allen Beteiligten statt.
2. Vorbereitungsphase
Als Grundlage der Maßnahme wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendamt, Familie und Jugendhilfeverbund erarbeitet. Hier werden bereits erste Ziele der Maßnahme vereinbart. Außerdem wird eine Betreuungsvereinbarung und ein Mietvertrag zwischen Jugendhilfeverbund St. Elisabeth und der Familie geschlossen.
3. Stabilisierungsphase
Die Familie wohnt in einer Trägerwohnung des Jugendhilfeverbunds. Bis zum ersten Hilfeplangespräch erfolgt eine sozialpädagogische Diagnostik. Die Ziele der gemeinsamen Hilfeplanung werden in regelmäßigen Zeitabschnitten festgeschrieben.
Die intensive Zusammenarbeit erfolgt z. B. in Form von Familienkonferenzen und Elterngesprächen unter Einbezug unterschiedlicher Methoden und Medien. Die Themen sind vielfältig. Sie beinhalten bspw. Krisenintervention, pädagogische Beratung, Entwicklungsförderung der Kinder, Beratung zu finanziellen Themen, etc.
4. Verselbstständigungsphase
Es werden vorbereitende Maßnahmen getroffen, die für eine Ablösung nötig sind, z. B. die Suche von neuem Wohnraum und Umzug in die neue Wohnung. Hierbei erfolgt auch eine Klärung des weiteren Hilfebedarfs. Nach Abschluss der stationären Betreuung bleiben weiterhin die vertrauten Bezugsbetreuer mit einer verringerten Betreuungszeit und reduzierter Betreuungsform zuständig.
Das Team der flexiblen Hilfen besteht aus pädagogischen Fachkräften mit unterschiedlichen Qualifikationen.
Im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit (20-40 Fachleistungsstunden/Woche) erbringen die Fachkräfte nach Bedarf z. B. Erziehungsberatung, Haushaltsorganisationstraining, praktische Unterstützung im Alltag und Erziehung, etc.
Die Unterstützung durch unsere Fachkräfte findet i.d.R. werktags statt. Es besteht in betreuungsfreien Zeiten eine Rufbereitschaft rund um die Uhr. In akuten Krisen kann die Intensität der
Betreuung vor Ort erhöht werden und/oder kurzfristig auf weitere trägereigene Hilfsangebote
zurückgegriffen werden.
Rechtsgrundlage für das flexible, begleitete Familienwohnen bildet § 27 in Ausgestaltung nach §§ 35a und 31 oder 34 SGB VIII.
Die Abrechnung erfolgt über ein individuell vereinbartes Fachleistungsstundenkontingent oder ein kalendertägliches Entgelt.