Begleiteter Umgang (BU)
Sind die Eltern dazu nicht in der Lage oder besteht der Verdacht auf die Gefährdung der Kinder bei einem Treffen, kann der begleitete Umgang helfen.
Das bedeutet, dass die Treffen in Anwesenheit einer Fachkraft der Ambulanten Hilfen zur Erziehung stattfindet. Begleitete Umgangskontakte und Beratungsgespräche finden im Regelfall in den Räumen des Jugendhilfeverbundes statt.
Hierbei soll ein möglichst normaler Umgang mit dem Kind ermöglicht werden. Die Rolle der Betreuer ist helfend und überwachend, der Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind steht jedoch im Vordergrund, deshalb intervenieren die Betreuer bei diesen Maßnahmen möglichst wenig.
Der begleitete Umgang kann vom Familiengericht angeordnet oder von einem Elternteil beim Jugendamt beantragt werden.