Inobhutnahmegruppe für Kinder 2
In die Inobhutnahmegruppe werden Kinder aufgenommen, die kurzfristig Schutz, Hilfe und Betreuung benötigen, da sie wegen einer aktuellen Notlage ihr Lebensumfeld verlassen müssen. Gesetzesgrundlage ist i.d.R. §42 SGB VIII.
Betreuungsalter: i.d.R. ab 3. bis 8. Lebensjahr. In Einzelfällen abweichend.
Das Angebot der Inobhutnahmegruppe richtet sich an Kinder, deren Kindeswohl in ihrem bisherigen Lebensumfeld gefährdet ist. Ziel ist die unmittelbare Abwehr von Gefahren und die Herstellung sofortigen Schutzes für das betroffene Kind. Die Kinder erfahren intensive Betreuung, emotionale Zuwendung und Stabilisierung, einen strukturierten Tagesablauf und die Sicherung ihrer Grundversorgung. Weiteres Ziel ist die Erarbeitung von Perspektiven und die Begleitung in anschließende Lebenssituationen (z.B. Rückführung oder alternative Lebensformen). Kontakte zum Herkunftssystem erfolgen in Absprache mit dem fallzuständigen Jugendamt und ggf. den Personensorgeberechtigten.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen verfügen über hohe Empathiefähigkeit, hohe Fachlichkeit und Flexibilität, Verständnis für und Bereitschaft zur ganzheitlichen Kleinkindbetreuung mit hohem pflegerischen und pädagogischem Aufwand, sowie Erfahrung in der Arbeit mit belasteten Kindern und Herkunftsystemen. Durch ein Bezugsbetreuer*innensystem wird eine hohe Verlässlichkeit bei der Betreuung des Kindes und bezüglich der Fallkoordination hergestellt. Zudem wird gewährleistet, dass sich jedes Kind mit seinen individuellen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten gesehen und wertgeschätzt fühlt.
Das Wohnhaus ist umgeben von einer großen Grünfläche, die zum freien Spielen einlädt. Verschiedene Spielgeräte, Sandkasten sowie eine Tischtennisplatte können für Freizeitaktivitäten vor Ort genutzt werden. Weiterhin befindet sich unmittelbar um das Haus herum ein Tiergehege, das tierpädagogische Angebote ermöglicht.